Anlässlich der 33. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:
In der 33. öffentlichen Sitzung hat sich der Untersuchungsausschuss unter anderem mit dem Vorwurf der Einmischung des Landespolizeipräsidiums in die internen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hanau zum Notruf der Polizeistation Hanau I befasst und die Beamtin gehört, die angeboten haben soll, anstelle des Landeskriminalamtes die Zeuginnen in dem Ermittlungsverfahren zu vernehmen. Sie gab hierbei an, dass das Landepolizeipräsidium keine Zeuginnen vernehme und sie dies auch nicht angeboten habe. Es sei nur um die Erhebung des Sachstandes gegangen, für die Vorbereitung des nächsten Innenausschusses und die Frage nach dem zeitlichen Rahmen der Prüfungen.
Dies steht im Widerspruch zu der Aussage der Zeugin Gerdes, die in der 25. Sitzung vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt hat. Auch die Präsidentin des Hess. Landeskriminalamtes a.D. Thurau sprach in der 33. öffentlichen Sitzung von ‚unprofessionellem und nicht nachvollziehbarem Verhalten‘.
Aus unserer Sicht kann zu diesem Vorgang festgehalten werden, dass der Vorwurf der Einmischung nicht vollständig ausgeräumt werden konnte. Dies ist vor dem Hintergrund, dass die Vorgesetzten der Zeugin des Landespolizeipräsidiums in der Frage, ob ein Organisationsverschulden durch die Verantwortlichen des Polizeipräsidiums Südosthessen vorlag, zu dem Kreis der möglichen Verantwortlichen zählten, zu bemängeln. Hier wäre gerade von diesem Personenkreis eine größtmögliche Zurückhaltung angemessen gewesen. Dies bestätigt auch die Aussage des Staatssekretärs des Innenministeriums a.D. Dr. Heck, der die Prüfung der dienstrechtlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Organisation des Notrufs außerhalb des Landespolizeipräsidiums veranlasste.