Heute wird an den Beginn der Frankfurter Auschwitzprozesse vor 60 Jahren erinnert. Die Veranstaltung, organisiert vom hessischen Justizministerium und von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, dient dem Gedenken an die über 1 Mio. Opfer des KZ Auschwitz und der nachfolgenden juristischen Aufarbeitung der Gräueltaten in den drei Frankfurter Prozessen zwischen 1963 und 1968.
Die erste Verhandlung der Frankfurter Auschwitzprozesse fand am 20. Dezember 1963 statt. Es handelte sich um den größten Strafprozess der Nachkriegszeit in Deutschland. Es wurden 22 Personen angeklagt und der Prozess endete im August 1965 mit einem Urteil für 20 Angeklagte, weil zwei zuvor wegen Krankheit ausgeschieden waren. Von diesen verstarb im Oktober 1964 einer, der zweite Angeklagte hingegen wurde 1966 im zweiten Frankfurter Auschwitzprozess zu einer Haftstrafe verurteilt.
Von den 20 verbliebenen Angeklagten wurden 16 zu Zuchthausstrafen verurteilt, mit Haftzeiten zwischen 3 1/4 Jahren und lebenslänglich. Einer der Angeklagten erhielt 10 Jahre Haft als Jugendstrafe. Drei der Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Im zweiten und dritten Prozess wurden je drei und zwei weitere Personen angeklagt und zu Haftstrafen zwischen 3 1/2 Jahren und lebenslänglich verurteilt.
Es kam auch in anderen deutschen Städten (sowohl in der BRD als auch in der DDR), sowie in Österreich, Polen und Israel zu weiteren Auschwitzprozessen.
Auch in den 2000er Jahren gab es immer wieder Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Personen, die zu den Helfern der SS gehörten, wovon einige aufgrund des hohen Alters und dem gesundheitlichen Zustand der Personen eingestellt wurden.
Die Erinnerung an die Auschwitzprozesse ist zentral für die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Auch wenn nur einige der Verantwortlichen für die Gräueltaten im KZ Auschwitz in den Prozessen bestraft wurden, haben die Verhandlungen dennoch zur Aufarbeitung der schrecklichen Taten beigetragen und zumindest zur teilweisen Bestrafung beteiligter Personen geführt.
Die Debatte über Verjährung von Mord wurde vor allem in Folge der Auschwitzprozesse neu geführt. Ende der 70er-Jahre wurde die Verjährungsfrist dann aufgehoben. Das ist ein wichtiger Aspekt, der maßgeblich durch die Auschwitzprozesse beeinflusst wurde.
Auch wenn wir an der Vergangenheit nichts ändern können, können wir sie immerhin als Erinnerung behalten und an die nachfolgenden Generationen weitergeben. Wir können daraus lernen und uns für eine Gesellschaft einsetzen, in der alle Menschen einen gleichwertigen Platz innehaben. Wir können aufarbeiten und erinnern. Kein Vergeben, kein Vergessen!