PRESSEMITTEILUNG
Hessisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz: GRÜNE lassen Änderungen vom Staatsgerichtshof prüfen
Zum Normenkontrollantrag beim Staatsgerichtshof sagt die innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Vanessa Gronemann:
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag hat einen Normenkontrollantrag zu dem im Dezember verabschiedeten Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) beim Staatsgerichtshof eingereicht. Mit dem Antrag sollen sechs Bestimmungen des von CDU und SPD beschlossenen ‚Gesetzes zur Stärkung der Inneren Sicherheit Hessens‘ auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden.
Mit unserem Normenkontrollantrag wollen wir die verfassungsrechtliche Prüfung nachholen, die CDU und SPD im Gesetzgebungsverfahren verhindert haben. Die schwarz-rote Koalition hat unseren Antrag auf eine Expertenanhörung abgelehnt und somit eine fundierte Diskussion über die weitreichenden Grundrechtseingriffe unterbunden.
Besonders kritisch sehen wir GRÜNE die kurz vor der zweiten Lesung eingebrachten Änderungen zu KI-gestützten Überwachungsmaßnahmen. Erstmals in Deutschland wird der Einsatz von KI für biometrische Gesichtserkennung und automatisierte Datenanalyse ohne erkennbar ausreichende verfassungsrechtliche Absicherung ermöglicht. Diese Regelungen existieren bisher weder zur Gefahrenabwehr in anderen Bundesländern noch in der Strafprozessordnung.
Darüber hinaus sollen überprüft werden: die ‚Stärkung des Sicherheitsgefühls‘ als Polizeiaufgabe; die Möglichkeit zur Videoüberwachung an ‚gemiedenen Orten‘ mit zu ungenauen Voraussetzungen; der Einsatz von Drohnen zur Telekommunikationsüberwachung ohne ausreichende rechtliche Eingriffsschwellen und die pauschale Verdoppelung der Höchstdauer des Präventivgewahrsams ohne nachvollziehbare Begründung.
Mit unserem Normenkontrollantrag wollen wir nicht nur die Änderungen des Gesetzes auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand stellen, sondern auch einen Beitrag zur rechtlichen Einordnung von KI-gestützten Überwachungsmaßnahmen im gesamten Bundesgebiet leisten. Es geht um nichts weniger als die Wahrung unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter."