Die Herausforderungen, vor denen unsere Demokratie steht, sind groß: einerseits durch Spionage und Sabotage von außen, andererseits durch Rechtsextremist*innen von innen, die Hass und Hetze in Talkshows, im Internet, auf Parteitagen und im Parlament verbreiten.
Wir haben heute im Hessischen Landtag in dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung verfassungsrechtlicher Vorschriften gesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt entschieden, dass die Rechtsgrundlage für die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) in Teil Verfassungswidrig ist.
Deshalb haben wir als Grüne Landtagsfraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der Hinweise hessischer Verwaltungsrichter aufgreift. Wir finden unter anderem, dass es klar definiert sein muss, wann das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen an die Strafverfolgungsbehörden übermitteln sollte. Außerdem enthält der Entwurf von CDU und SPD enthält zu niedrige rechtliche Hürden die Ortung von Mobilfunkgeräten, einen Einsatz ohne richterliche Vorabkontrolle.
Der Verfassungsschutz soll unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen. Dazu müssen aus den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes auch Schlüsse gezogen und gehandelt werden. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben ihre Lehren aus 1933 gezogen und uns dankenswerterweise Instrumente zum #Schutz unserer Demokratie in die Hand gegeben. Diese müssen wir nutzen und sollten in Hessen dem Beispiel von Bremen und Berlin folgen und mindestens die rechtliche Prüfung eines Verbotsverfahrens für die in Teilen gesichert rechtsextremistische NoAfD aus den Weg bringen.