Diese Woche habe ich im Plenum des hessischen Landtags auch zur aktuellen Stunde der CDU zur IP-Adressspeicherung gesprochen.
Das BKA-Lagebild 2024 unterstreicht die Dringlichkeit des Themas: über 16.000 Verdachtsfälle von sexuellem Kindesmissbrauch sind zutiefst erschreckend. Einen großen Dank habe ich an dieser Stelle allen Beamt*innen ausgesprochen, die sich mit diesem verstörenden Material in der Strafverfolgung auseinander setzen.
Es benötigt einen ganzheitlichen Einsatz für einen besseren Kinderschutz, zusätzlich zur IP-Adressenermittlung: Prävention, Medienbildung, Aufklärung, Familienunterstützung, funktionierende Hilfesysteme. Taten können und müssen verhindert werden, bevor sie geschehen.
Plattformen müssen zur Verantwortung gezogen werden und kinderpornografisches Material muss umgehend gelöscht werden.
Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie. Die IP-Adressenspeicherung muss im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Wir als Grüne Landtagsfraktion haben uns für die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen für 14 Tage in Kombination mit dem Quick-Freeze-Verfahren ausgesprochen. Eine solche Regelung sollte auch nicht von den Gerichten gekippt werden.