📢 Anlässlich der Pressekonferenz des Hessischen Bauernverbands - Naturschutzgesetz gibt Antworten auf das Artensterben in Hessen
❗️ Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist in der hessischen Verfassung festgesetztes Staatsziel. Es ist Aufgabe der Landesregierung, der Kommunen sowie aller Hess*innen, diesem Ziel nachzukommen. Deshalb ist es folgerichtig, dass das Land Hessen in einem eigenen Gesetz regelt, wie es das erreichen will.
👉 Durch den Gesetzentwurf werden sowohl die Ziele der Biodiversitätsstrategie als auch die Ergebnisse der Kooperationsvereinbarung des Runden Tisches Landwirtschaft gesetzlich verankert. Es wäre hilfreich, wenn es neben gut gemeinten Bekenntnissen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz auch dann, wenn es konkret wird, eine tatsächliche Unterstützung für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen gibt.
✅ Wir haben uns die Stellungnahmen der Verbände zum Naturschutzgesetz selbstverständlich aufmerksam angehört und werden damit konstruktiv umgehen.