Anlässlich der 25. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:
In der Sitzung hat der Untersuchungsausschuss weitere Zeuginnen zu der Thematik des Notrufs der Polizeistation Hanau I befragt. Bei einer der Zeuginnen handelt es sich um eine Beamtin des hessischen Landeskriminalamtes, die für die Staatsanwaltschaft Hanau die Ermittlungen geführt hat. Diese hat den Ausschussmitgliedern von einer Einmischung des Landespolizeipräsidiums in die Ermittlungen berichtet. So habe das Landespolizeipräsidium angeboten, anstelle des Landeskriminalamtes die Zeug*innen in dem Ermittlungsverfahren zu vernehmen. Dabei sei das Landespolizeipräsidium überhaupt nicht befugt, im Auftrag der Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Dies sei insbesondere deshalb relevant, da eine der Kernfragen war, ob ein mögliches Organisationsverschulden durch die Verantwortlichen des Polizeipräsidiums Südosthessen vorlag. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um einen bemerkenswerten Vorgang, der dringend weiter aufgeklärt werden muss. Vielleicht ergeben sich aus der Befragung weiterer Zeugen andere Erkenntnisse.