Anlässlich der 28. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:
In der Sitzung hat sich der Untersuchungsausschuss mit dem Umgang mit den Überlebenden und Angehörigen beschäftigt und hierzu sowohl Polizeibeamt*innen aus dem Bereich des Opferschutzes, als auch eine Überlebende gehört. Dabei hat sich herausgestellt, dass seitens der Polizei Bemühungen stattgefunden haben, den Angehörigen zur Seite zu stehen und sie bei ihren Belangen in Bezug auf die Beisetzungen und auch Überführungen der Leichname ins Ausland zu unterstützen. Eine angemessenere Betreuung war laut Zeugenaussage eines Beamten vor allem zu Beginn aufgrund eines „unsäglichen Informationsgebahrens“ erschwert. Wir sehen hierbei zudem eine fehlende Empathie gegenüber den Belangen der Familien.
Als absolut unverständlich erachten wir die Ansprachen der Polizei gegenüber den Familien, dass es bei einem Zusammentreffen mit dem Vater des Täters zu keinen konfliktverschärfenden oder strafbaren Handlungen kommen dürfe. Statt den Schutz der Angehörigen und auch ihre Ängste in den Vordergrund zu stellen, wurden sie teilweise am Telefon über die Rückkehr des Vaters des Täters informiert und als Gefährderinnen behandelt. Aus unserer Sicht hätten die Angehörigen auf ein mögliches Zusammentreffen mit dem Vater des Täters im persönlichen Gespräch und mit der notwendigen Sensibilität vorbereitet werden müssen, um eine weitere Traumatisierung zu verhindern. Die ehemalige Leiterin des Abteilungsstabes des Polizeipräsidium Südosthessen führte in der Aussage aus, dies mündlich auch so angeordnet zu haben. Den Kontaktbeamtinnen wurde jedoch offensichtlich ein anderer Auftrag erteilt.
Hinsichtlich der Anhörungen zu den Obduktionen können wir festhalten, dass die Aktenlage und Angaben der Zeuginnen hierzu widersprüchlich sind und auch nicht dem entspricht, was die Angehörigen im UNA ausgesagt haben. Hierzu werden wir in den nächsten Sitzungen noch die Polizeibeamtinnen befragen, die die Anhörungen durchgeführt haben.