Anlässlich der 28. öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:
In der gestrigen Sitzung hat der Untersuchungsausschuss als letzten Zeugen zu dem Themenkomplex Notausgang der Arena Bar den ehemaligen Betreiber gehört. Dieser gab an, der Notausgang sei immer geöffnet gewesen und es habe auch keine Anweisung gegenüber Mitarbeitern gegeben, diesen zu verschließen. Detailfragen konnte er nicht beantworten und verwies auf Erinnerungslücken. Dies widerspricht nicht nur allen Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss, sondern auch der Aktenlage. Nachweislich wurde seitens der Behörden im Laufe der Jahre dreimal der Notausgang verschlossen vorgefunden. Auch der Tatortbefundbericht aus der Tatnacht stellte den Verschluss der Notausgangstür fest. Die Zeugenaussage des Betreibers ist damit als vollkommen unglaubwürdig einzuordnen.