🦫 Der Biber ist seit den 1980er‑Jahren wieder heimisch in Hessen und leistet einen entscheidenden Beitrag für naturnahe Ufergestaltung und Biodiversität.
👉 Seit Kurzem ist die Biber-Billigkeitsrichtlinie in Kraft: das Land Hessen entschädigt Landwirte für Biberschäden mit bis zu 90%. Außerdem ist eine neue Ausnahmeverordnung im Gespräch, mit der die Landesregierung das Vergrämen des Bibers oder sogar den gezielten Abschuss erleichtern will.
☝️ Naturschützer*innen schlagen Alarm - und das zu Recht! Ohne Einbindung von Naturschutzbehörden und klaren fachlichen Vorgaben drohen Fehlentscheidungen, die der Biberpopulation schaden könnten. Auch eine Unvereinbarkeit mit der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) steht im Raum. Diese Richtlinie verlangt, dass ein günstiger Erhaltungszustand des Bibers wiederhergestellt und gesichert wird - das ist Stand jetzt in Hessen kaum der Fall.
📌 Für uns ist klar: die bestehenden, bewährten Lösungen durch das Bibermanagement müssen weiterentwickelt werden, anstatt neue, unsichere Regelungen zu schaffen. Der Biber sollte als Ökosystem‑Ingenieur geschätzt und nicht pauschal als Problem abgestempelt werden.